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"Arme Sau " Volksinitiative |
Stand der
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Volksinitiative für gentechnikfreie Regionen in Schleswig-HolsteinOriginaltext: Damit eine gentechnikfreie Landwirtschaft gesichert möglich bleibt, fordern wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, nach Artikel 41 Abs.1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, mit unserer Unterschrift den Landtag von Schleswig-Holstein auf, Bundesregierung und Bundesrat aufzufordern, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 22 der Richtlinie 2001/18/EG (Freisetzungsrichtlinie) dahingehend geändert wird, dass die Einrichtung gentechnikfreier Regionen ermöglicht wird. Begründung:Eine gentechnikfreie Landwirtschaft muss möglich bleiben! Dies ist auch im EU-Recht vorgesehen. Die Möglichkeit einer gentechnikfreien Landwirtschaft muss auch langfristig für die kommenden Generationen erhalten werden! Als Voraussetzung hierfür muss auch die Erzeugung von gentechnikfreiem Saatgut für den konventionellen und ökologischen Anbau möglich bleiben! Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Schleswig-Holstein www..sh-ohne-gentechnik.de |
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Erläuterung:In Schleswig-Holstein ist, wie in Deutschland und europaweit, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gegen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Risiken der Agro-Gentechnik für Gesundheit und Umwelt sind bisher unzureichend erforscht und noch gar nicht abzusehen. Die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) ist jedoch niemals rückgängig zu machen, die Eingriffe in die Kreisläufe der Natur sind unwiderruflich. Bei der Durchsetzung der Agro-Gentechnik werden nach geltendem EU-Recht die internationalen Handelsverpflichtungen über die berechtigten Sorgen und das demokratische Grundrecht der Bevölkerung gestellt. Dies ist in Artikel 22 ("Freier Verkehr", Wortlaut siehe unten) der Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) festgeschrieben. Wir wehren uns gegen dieses undemokratische Vorgehen bei der Einführung einer neuen Risikotechnologie mit unabsehbaren Folgen für uns alle, wie sie die Agro-Gentechnik darstellt. Wir fordern mit dieser Volkinitiative daher, unser Bürgerrecht und das Vorsorgeprinzip höher zu bewerten als das Handelsrecht. Nur die gentechnikfreie Landnutzung in sehr großräumigen Regionen gewährleistet einen langfristigen Schutz
Nach geltendem EU-Recht kann ein Mitgliedsstaat, ein Bundesland oder eine Region sich nicht gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen wehren, die in einem europäischen Mitgliedsstaat zugelassen sind. Gentechnikfreie Regionen sind bisher nur auf der Basis von Vereinbarungen zwischen benachbarten Landwirten möglich wie in verschiedenen Bundesländern schon geschehen. Diese haben aber nur privatrechtlichen Charakter. Wortlaut von Artikel 22 der Richtlinie 2001/18/EG vom 12.3.2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt. |
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